Die Reform war überfällig. Nach langer Planung hat der Deutsche Bundestag endlich das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts (MoMiG) beschlossen. Doch was dabei herausgekommen ist, ist eher enttäuschend.
Neben vielen sinnvollen Ansätzen war das MoMiG unter anderem dazu angetreten, eine ernsthafte Konkurrenz zur britischen Limited (Ltd.) zu bieten. Dieses Ziel ist – das kann bereits jetzt gesagt werden – eindeutig verfehlt. Das GmbH-Mindestkapital sinkt nämlich doch nicht auf 10000 €. Es bleibt bei 25 000 €.
Zum Vergleich:
Für die Gründung einer britischen Ltd. benötigt man 1 £. Auf 10000 € mochte der deutsche Gesetzgeber angesichts starker Bedenken – besonders aus der Richterschaft – nicht heruntergehen. Ruf und Ansehen der GmbH sollten nicht leiden. Stattdessen wird nun eine Art Mini-GmbH eingeführt:
Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ soll die Neugründung kleinerer Unternehmen fördern. Rechtlich ist das deutsche GmbH-Recht aber auch bei der Unternehmergesellschaft stark dem präventiven Kapitalschutz verhaftet, der bei Beginn der Tätigkeit ein ausreichendes Stammkapital erfordert.
Das angelsächsische Limited-System baut dagegen auf einem nachgelagerten Kapitalschutz auf, was einer modernen und europäischen Betrachtungsweise entspricht. Dort sind die Anforderungen an den Gründer anfangs relativ lax. Ein böses Erwachen droht dann, wenn man mit dem Vermögen der Gesellschaft schlecht umgeht.
Bei der deutschen GmbH kann es dieses böse Erwachen ebenfalls geben, doch obendrein hat man auch einen erheblich größeren Aufwand bei der Gründung. Wie bisher ist der Gang zum Notar nötig. Ein unnötiger Anachronismus.
Hier hat der Gesetzgeber eine einmalige Chance vertan. Einmalig deshalb, weil wirklich eine große Reform vonnöten war; einmalig aber auch, weil Brüssel längst an einer Europa-GmbH arbeitet, die mit den nationalen Rechtsformen konkurrieren soll.
Stattdessen haben Unternehmensgründer in Deutschland jetzt die Wahl zwischen einer nur schwach reformierten GmbH, der halbherzigen Rechtsform der Unternehmergesellschaft oder einer schlanken Limited. Der einzige Vorteil der Unternehmergesellschaft gegenüber der Limited mag derzeit die Anwendung deutschen Rechts sein. Aber auch dieser vermeintliche Vorteil wird ja nun bald europäisiert – durch die Brüsseler Pläne für eine Europa-GmbH. Auf diese Rechtsform darf man wirklich gespannt sein.
Mit freundlicher Genehmigung von