Google Analytics „Datenschutzrechtlich bedenklich“

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Die Anwaltskanzlei Buse Heberer Fromm hat in ihrem IT-Newsletter vom November das Tracking-Tool Google Analytics einmal mehr Datenschutzrechtlich beleuchtet.

Um das eigenen Abmahnrisiko zu begrenzen empfiehlt die Kanzlei mindestens eine entsprechenden Datenschutzerklärung auf der betroffenen Web-Site. Den von Google selbst vorgeschlagenen Text findet man derzeit auf der Seite mit den Google Analytics Bedingungen unter 8.1 Datenschutz.

Wer Google Analyticis verwendet, sollte einen genaueren Blick auf den Newsletter-Beitrag werfen.