Wir alle wissen, das man Web-Sites mit einem Impressum versehen muss. Was dort genau zu stehen hat, ist nicht immer klar. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz einen Leitfaden zur Impressumspflicht online gestellt.
Es wird geklärt, warum man ein Impressum braucht und wie man es aufbauen sollte. Eigentlich wird als erstes sogar klargestellt, das das Impressum kein Impressum ist, sondern eine „Anbieterkennzeichnung“.
Der Leitfaden vom Justizministerium wird zwar als nicht „rechtsverbindlich“ dargestellt, aber das Ministerium wird sicherlich wissen, was es da publiziert.