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Leitfaden zur Impressumspflicht

Wir alle wissen, das man Web-Sites mit einem Impressum versehen muss. Was dort genau zu stehen hat, ist nicht immer klar. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz einen Leitfaden zur Impressumspflicht online gestellt.

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Es wird geklärt, warum man ein Impressum braucht und wie man es aufbauen sollte. Eigentlich wird als erstes sogar klargestellt, das das Impressum kein Impressum ist, sondern eine „Anbieterkennzeichnung“.

Der Leitfaden vom Justizministerium wird zwar als nicht „rechtsverbindlich“ dargestellt, aber das Ministerium wird sicherlich wissen, was es da publiziert.

GmbH Reform: Limitiert Konkurrenzfähig

Die Reform war überfällig. Nach langer Planung hat der Deutsche Bundestag endlich das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts (MoMiG) beschlossen. Doch was dabei herausgekommen ist, ist eher enttäuschend.

Neben vielen sinnvollen Ansätzen war das MoMiG unter anderem dazu angetreten, eine ernsthafte Konkurrenz zur britischen Limited (Ltd.) zu bieten. Dieses Ziel ist – das kann bereits jetzt gesagt werden – eindeutig verfehlt. Das GmbH-Mindestkapital sinkt nämlich doch nicht auf 10000 €. Es bleibt bei 25 000 €.

Zum Vergleich:

Für die Gründung einer britischen Ltd. benötigt man 1 £. Auf 10000 € mochte der deutsche Gesetzgeber angesichts starker Bedenken – besonders aus der Richterschaft – nicht heruntergehen. Ruf und Ansehen der GmbH sollten nicht leiden. Stattdessen wird nun eine Art Mini-GmbH eingeführt:

Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ soll die Neugründung kleinerer Unternehmen fördern. Rechtlich ist das deutsche GmbH-Recht aber auch bei der Unternehmergesellschaft stark dem präventiven Kapitalschutz verhaftet, der bei Beginn der Tätigkeit ein ausreichendes Stammkapital erfordert.

Das angelsächsische Limited-System baut dagegen auf einem nachgelagerten Kapitalschutz auf, was einer modernen und europäischen Betrachtungsweise entspricht. Dort sind die Anforderungen an den Gründer anfangs relativ lax. Ein böses Erwachen droht dann, wenn man mit dem Vermögen der Gesellschaft schlecht umgeht.

Bei der deutschen GmbH kann es dieses böse Erwachen ebenfalls geben, doch obendrein hat man auch einen erheblich größeren Aufwand bei der Gründung. Wie bisher ist der Gang zum Notar nötig. Ein unnötiger Anachronismus.

Hier hat der Gesetzgeber eine einmalige Chance vertan. Einmalig deshalb, weil wirklich eine große Reform vonnöten war; einmalig aber auch, weil Brüssel längst an einer Europa-GmbH arbeitet, die mit den nationalen Rechtsformen konkurrieren soll.

Stattdessen haben Unternehmensgründer in Deutschland jetzt die Wahl zwischen einer nur schwach reformierten GmbH, der halbherzigen Rechtsform der Unternehmergesellschaft oder einer schlanken Limited. Der einzige Vorteil der Unternehmergesellschaft gegenüber der Limited mag derzeit die Anwendung deutschen Rechts sein. Aber auch dieser vermeintliche Vorteil wird ja nun bald europäisiert – durch die Brüsseler Pläne für eine Europa-GmbH. Auf diese Rechtsform darf man wirklich gespannt sein.

Mit freundlicher Genehmigung von

PETER FISSENEWERT

PETER FISSENEWERT ist Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm in Berlin

Einkaufen in den USA – Eurokurs sei Dank!

[Trigami-Review]

Einkauf in den USA

Der Euro hat in den vergangenen Wochen ein Hoch nach dem anderen markiert und der Trend hält weiter an. Inzwischen dürfte auch der letzte begriffen haben, welche Vorteile sich dadurch nutzen lassen.

Wer schon mal bei z.B. Amazon USA nach Produkten gesucht und sich dann den Preis in Euro ausgerechnet hat, dürfte nicht schlecht gestaunt haben.

Während ich diesen Beitrag schreibe, mache ich einfach mal eine Stichprobe:

Die Olympus SP-570UZ 10MP Digital Kamera kostet bei Amazon USA $429,95 , das entspricht derzeit ca. 277,94 EUR. (Zur Umrechnung Dollar nach Euro kann man übrigens direkt bei Google folgendes eingeben: „429.95 USD in EUR“, schon erscheint der Wert in Euro, das ist ganz praktisch).

Der günstigste Preis bei Amazon Deutschland liegt derzeit bei 439,99 EUR, also mehr als 160 EUR teurer als in Amerika.

Leider kann man das Produkt nicht einfach bei Amazon USA bestellen, da nicht nach Deutschland geliefert wird. Man muss eine Lieferadresse in den USA angeben, und wer kann das schon?

Dienstleister bieten USA-Adresse

Die Lösung verspricht ein Weiterleitungs-Dienstleister wie z.B. BPM-Lux. Dieser bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Pakete direkt in den USA (und anderen Ländern) im Auftrag des Kunden entgegenzunehmen. Oder anders formuliert, der Kunde bekommt eine eigene Lieferanschrift in den USA, die er für Bestellungen nutzen kann.


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Im Einzelnen bietet BPM-Lux folgende Dienstleistungen:

  • Neutrale „letzte Meile“ Lösung kombiniert mit einem Mail Forwarding Service, also Post-Paket-Express Empfang in 6 Länder der Welt (USA, UK, Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxembourg) mit anschliessender Weiterleitungsmöglichkeit zu weltweiten Destinationen.
  • Online Shops, die ein Retouren Management in diesen Ländern benötigen.
  • Frequent Traveller die Ihre Post online in Real Time lesen wollen.
  • Neutraler Empfang von allen Post-, Paket- und Expressdienstleistern.
  • Abgerundet durch ein cash back system, das seinen Kunden und Mitgliedern nicht nur die Empfangslösung, sondern auch cash back Einsparungen mit jedem Einkauf anbietet.

Ich habe mich jetzt bei BPM-Lux registriert und mir damit einen Account zugelegt (Tarif BPM 9). In den nächsten Tagen werde ich mal die Bestellung in den USA testen und dann hier in einem weiteren Beitrag darüber berichten, ob alles geklappt hat.

Zusätzliche Kosten?

Wenn man Waren im „nicht EU“ Ausland einkauft kommen normalerweise folgende zusätzliche Kosten auf einen zu:

  • Zoll.
  • Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %).
  • gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten).

Der Zoll ist leider sehr stark abhängig vom bestellten Produkt und für Laien nur schwer zu ermitteln. Es gibt einige Beispiele auf der Zoll Website und auch einen Zoll-Rechner. Nach meinen Recherchen müsste der Zoll für eine Digital Kamera z.B. 4,2% betragen.

Bei obigem Beispiel würde die Olympus SP-570UZ aus den USA also folgendes Kosten:

Kaufpreis 277,94 EUR + 4,2% Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer = 344,65 EUR

Man spart dann also immer noch über 95,- EUR, jedoch habe ich die Fracht hierbei noch nicht berücksichtigt.

Hmm, wie auch immer, ich habe jetzt meinen Account bei BPM-Lux und werde den ganzen Vorgang einfach mal durchspielen, indem ich mir was bei Amazon USA bestelle. Sobald ich neuere Informationen habe, berichte ich hier im Blog darüber.

Überall Zeitdiebe

Manchmal bin ich wirklich davon genervt, was sich die Leute um uns herum so erlauben. Warum glaubt so ziemlich jeder, er hat ein Recht auf unsere Zeit? Warum denkt scheinbar keiner nach, bevor er einem anderen die Zeit stiehlt?

Wahrscheinlich, weil es durch Internet und moderne Medien so extrem einfach geworden ist, eine Mail, eine SMS oder eine Sofortnachricht im Chat zu schicken.

Aber gibt uns die Einfachheit der Kommunikation wirklich mehr Rechte? Sollten nicht Höflichkeit, Umsicht und Respekt weiterhin gelten? Brauchen wir wirklich innerhalb von Minuten (Sekunden?) eine Antwort?

Leute, reisst euch endlich am Riemen, auch wenn’s weh tut!

Fangt endlich an nachzudenken, bevor ihr kommuniziert.

  • Verwende ich wirklich das richtige Medium (SMS, Chat, Mail, Telefon), oder gibt es eine weniger aufdringliche/störende/nervende/penetrante Möglichkeit der Kommunikation meines Problems?
  • Was macht mein Kommunikationspartner gerade? Muss ich ihn jetzt wirklich im Urlaub/Mittagspause/Meeting/Feierabend stören?
  • Kann ich auch jemand anderen ansprechen, oder muss es gleich immer die „höchste Instanz“ sein, egal wie klein mein Problem auch sein mag?
  • Störe ich vielleicht auch gleich noch andere Personen (Meeting, Gruppenchat, Mailverteiler) anstatt die Zielperson alleine anzusprechen?
  • Kann man evtl. auch mal selbst nachdenken (Ja, das geht) oder googeln?

Ich weiss, das hört sich alles sehr profan und arrogant an, aber achtet doch selbst mal ein bisschen mehr darauf in eurem Umfeld. Ihr werdet sicher auch Beispiele finden.


Merlin Man hat in dieser Richtung auch einiges zu sagen, schaut doch mal in das Video rein:

ScanSnap 510M – Ein weiterer Schritt Richtung „papierloses Büro“

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Ein wirklich erstaunliches Stück Technik der ScanSnap 510M (Windows: S510 ) von Fujitsu. Man nehme 50 doppelseitiig bedruckte Dokumente, z.B. einen Stapel Eingangsrechnungen und stecke sie in den ScanSnap. Dann drücke man auf eine Taste und lehne sich zurück. Eigentlich könnte man sich einen Kaffe holen, aber bei bis zu 18 Seiten pro Minute ist die Zeit ist dafür fast zu kurz.

Der ScanSnap nagelt die 50 Seiten durch als wäre es nichts. Beidseitig natürlich. Eine automatische Schrifterkennung wandelt die Seiten dabei in durchsuchbare PDF Dokumente um. Das muss man sich mal vorstellen, das ist super praktisch.

Wenn man z.B. nach einem bestimmen Betrag sucht, gibt man im Spotlight einfach 1375,23 ein und – schwupp – erscheint die richtige Rechnung auf dem Schirm. Oder weitere, falls diese den gleichen Betrag irgendwo enthalten.

Es gibt auch mehrere Videos bei Fujitsu (Flashvideo, Video 1, Video 2), alles was dort gezeigt wird kann ich voll bestätigen.

unclutter.com hat einen guten Beitrag darüber verfasst, wie man sich ein papierloses Dokumenten Management einrichten kann. Auch dort wird der ScanSnap empfohlen. Eine weitere Review zum 500M findet man bei MacNN.

Auch der „Guru“ selbst – also Merlin Man – hat einen sehr interessanten Beitrag zu dem Gerät verfasst, hier sind vor allem auch die Kommentare sehr hilfreich.

ACHTUNG: Der SnapScan wird (z.B. bei Amazon) in verschiedenen Bundles angeboten. Ich habe meinen ScanSnap 510 in der Mac Version (also mit dem „M“ hinter der 500 bzw. 510) für um die 400,- EUR gekauft. Bei diesem Bundle war kein Adobe Acrobat dabei, was deutlich den Preis senkt. Dafür war der Abby FineReader für Mac dabei, wohl mit die beste OCR Software auf dem Markt. Der Acrobat wird zum Scannen und für die OCR dann nicht benötigt. Hier mal die Trefferliste für Fujitsu ScanSnap bei Amazon.

Bei Bedarf kann ich euch den Lieferanten von meinem ScanSnap nennen, falls ihr nichts passendes findet, das ist wohl ein Fujitsu Fachhändler. Schreibt mir einfach eine Mail.

Wir werden uns das Gerät nun auch noch in einer Windows Version für die Firma zulegen, es ist einfach zu genial.

Was gehört in die Fußzeile einer Mail?

Seit dem 1. Januar 2007 verlangt der Gesetzgeber auf Grund des „Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“, das bestimmte Pflichtangaben nicht nur im Impressum auf der Webseite, sondern auch in der E-Mail-Signatur aufgeführt werden. Dies gilt für geschäftsbezogene E-Mails von Aktiengesellschaften, GmbH, KG, Partnerschaft und die oHG sowie alle anderen Kaufleute, die E-Mails zur Abwicklung ihrer Geschäfte nutzen.

Folgende Angaben sind demnach Pflicht:

  • Die exakte Firmierung inkl. der Geschäftsform.
  • Der Firmensitz mit postalisch korrekter, ladungsfähiger Schreibweise.
  • Das zuständige Gericht
  • Die Handelregisternummer (z.B. HRB / HRB 12345)
  • Die Umsatzsteuer-Ident-Nr. (z.B. DE-000 456 789)
  • Der Name des Geschäftsführers, bzw. Vorstand- u. Aufsichtsrats-Vorsitzende, bzw Inhaber.

Weitere Angaben (Telefon, Fax, Firmenlogo, Abteilung, Webseite, E-Mail-Adresse etc.) müssen nicht zwingend angegeben werden sondern liegen im Ermessen des Benutzers bzw. ergeben sich aus dem Zweck der jeweiligen Mail.

Folgende Personenkreise sind verpflichtet diese Angaben im Mailverkehr zu machen:

  • Einzelkaufleuten (§ 37a HGB)
  • Personenhandelsgesellschaften wie z.B. OHG, KG und GmbH & Co. KG (§§ 125a, 177 a HGB)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 35a GmbHG)
  • Aktiengesellschaften (§ 80 AktG)
  • Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 PartGG, § 125a HGB)
  • Genossenschaften (§ 25a GenossenschaftsG)

Nicht betroffen sind Freiberufler, Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (GbR) und Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind, für die sich aber ähnliche Pflichten aus anderen Vorschriften, z.B. § 15b GewO ergeben können.

Eine Missachtung der Gesetzes kann ein Bußgeld von bis zu 5000EUR zur Folge haben, ferner besteht das Risiko einer Abmahnung durch Mitbewerber oder andere „Abmahnfreudige“.

Braucht man auch einen Disclaimer?
Disclaimer und Vertraulichkeitshinweise sollen den Leser darauf aufmerksam machen, das er die Mail nicht verwerten darf, wenn sie nicht genau für Ihn bestimmt war, er sie also nur zufällig oder versehentlich erhalten hat bzw. ihn informieren, das der Inhalt streng vertraulich zu behandeln sei.

Beispiel:

HINWEIS: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, bitte ich um Ihre Mitteilung per E-Mail oder unter der oben angegebenen Telefonnummer.

Solche einseitigen Willenserklärung sind nach gängiger Rechtsauffassung nicht wirksam. Eine entsprechende Verpflichtung kann sich nur durch einen echten Vertrag oder ein entsprechendes Gesetz ergeben. Stattdessen sollte man Mails vernünftig verschlüsseln und/oder signieren.

Quellen: Wikipedia Disclaimer | Signatur , TecChannel

Fotoagenturen zwingen „Billigheimer“ in die Knie

Laut www.stockphototalk.com haben US Fotoagenturen erfolgreich einen Mitbewerber dazu gezwungen, keine kostenlosen Fotos mehr anzubieten.

Die Foto-Agentur „All Access Photo Agency“ hatte ihr Geschäftsmodell auf die kostenlose Abgabe von Fotos aufgebaut. Durch eine Boykott-Androhung der anderen Agenturen bezogen auf Veranstaltungen und PR Events mussten sich die Veranstalter dann entscheiden.

Entweder konnten sie „All Access“ einladen, oder eben „alle anderen“ :-)

„All Access“ hat sich nun entschieden, 45$ je Foto zu nehmen, dies sei noch immer nur ein drittel des üblichen Preises.

„If we can´t get credentialed, we can´t shoot, we don´t have a product, we are done“.

WEB 2.0 Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen

Hessen-Media – Die Landesinitiative zur Förderung Neuer Medien des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft – wagt in seinem Leitfaden den Versuch, eine Definition für das WEB 2.0 zu finden.

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Auf über 120 Seiten wird zunächst eine komplexe Definition des Begriffs und der einzelnen Spielarten präsentiert. Im weiteren Verlauf werden viele gute Beispiele für Auswahl und Einsatz passender Tools gegeben.

Besonders wird auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMUs) eingegangen. Ihnen werden – oft auch an Hand von konkreten Beispielen realer Unternehmen – die möglichen Vorteile aufgezeigt.

Alles in allem ein nicht nur für KMUs lesenswerter Leitfaden. Alle relevanten WEB 2.0 und „Social“ Dienste werden ausführlich präsentiert. Ein ordentliches „Buzzword-Glossar“ rundet den Ratgeber ab.

Hier mal ein Zitat aus dem Fazit des Leitfadens:

Während große Unternehmen manche der oben besprochenen Funktionalitäten auf eigenen Websites anbieten können, so etwa eine Netzgemeinschaft um eigene Produkte herum, bieten die Anwendungen des Web 2.0 gerade KMU Chancen, an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen mit Erfolg teilzunehmen.

Der Leitfaden ist hier als PDF runterzuladen.

Gerade habe ich beim surfen ein ähnliches Dokument gefunden. Es handelt sich um ein sogenanntes „Positionspapier“ des Branchenverbandes BITKOM, hier mal ein Zitat aus dem Dokument:

Das vorliegende Positionspapier „Trends im Wissensmanagement 2007 bis 2011“ wird zur Konferenz KnowTech 2007 vorgelegt (www.knowtech.net).
Es richtet sich vorrangig an Praktiker des Wissensmanagements in Unternehmen und Organisationen sowie an Manager, die für Bereiche wie Unternehmensstrategie, Personalentwicklung, Weiterbildung, Informationsmanagement, Prozessmanagement, Kollaboration oder Innovationsmanagement Verantwortung tragen.

Der BITKOM Positionspapier ist hier als PDF runterzuladen.