Finanzen

Förderprogramm PEB / Sanierungsgebiet Wilhelmstadt

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Am 23.03.2011 fand eine Informationsveranstaltung zum Förderprogramm „Partnerschaft – Entwicklung – Beschäftigung“ im Rathaus Spandau statt. Klaus-Dieter Fuhrmann (Mitarbeiter der Geschäftsstelle des BBWA Spandau) und Heide Dendl, Ansprechpartnerin für das BBWA Spandau bei der comovis GbR, beantworteten Fragen zum Programm, zum bevorstehenden Ideenwettbewerb und zur Antragstellung.

Beim Förderprogramm PEB geht es vor allem darum, Beschäftigungspotenziale und neue Beschäftigungsfelder zu erschließen sowie Modellprojekte zu erproben, um so die berufliche wie soziale Integration benachteiligter Personengruppen zu verbessern.

Spandau kann für die gesamte Strukturfondsförderperiode 2007 – 2013 über eine Million Euro verfügen. Die Höhe der ESF-Mitfinanzierung beträgt maximal 50% der Projektkosten und ist auf 250.000 Euro pro Projekt für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren begrenzt.

Aufgrund der aktuellen Sachlage bietet sich eine Kopplung von PEB mit den Massnahmen zum Sanierungsgebiet Wilhelmstadt und dem kommenden Geschäftsstraßenmanagement an.

Wir werden dieses Thema im Rahmen der sich gerade konstituierenden AG Wirtschaft des Vereins Meine Wilhelmstadt e.V. weiter verfolgen.

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Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Q1/2009 um 10% gestiegen.

Im ersten Quartal 2009 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 39 004 Insolvenzen, darunter 7 712 von Unternehmen und 24 106 von Verbrauchern. Ein Vergleich dieser Zahlen mit dem Vorjahr würde die tatsächliche Entwicklung nicht korrekt widerspiegeln, da in Nordrhein-Westfalen die Insolvenzfälle 2008 nicht periodengerecht gemeldet worden sind. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre lässt sich aber die Entwicklung auch anhand der Ergebnisse der übrigen 15 Bundesländer darstellen. Ohne Nordrhein-Westfalen hat die Gesamtzahl der Insolvenzen im ersten Quartal 2009 um 0,4% und die der Unternehmensinsolvenzen um 10,0% zugenommen. Im gleichen Zeitraum sind die Verbraucherinsolvenzen um 2,4% zurückgegangen.

GmbH Reform: Limitiert Konkurrenzfähig

Die Reform war überfällig. Nach langer Planung hat der Deutsche Bundestag endlich das Gesetz zur Modernisierung des GmbH Rechts (MoMiG) beschlossen. Doch was dabei herausgekommen ist, ist eher enttäuschend.

Neben vielen sinnvollen Ansätzen war das MoMiG unter anderem dazu angetreten, eine ernsthafte Konkurrenz zur britischen Limited (Ltd.) zu bieten. Dieses Ziel ist – das kann bereits jetzt gesagt werden – eindeutig verfehlt. Das GmbH-Mindestkapital sinkt nämlich doch nicht auf 10000 €. Es bleibt bei 25 000 €.

Zum Vergleich:

Für die Gründung einer britischen Ltd. benötigt man 1 £. Auf 10000 € mochte der deutsche Gesetzgeber angesichts starker Bedenken – besonders aus der Richterschaft – nicht heruntergehen. Ruf und Ansehen der GmbH sollten nicht leiden. Stattdessen wird nun eine Art Mini-GmbH eingeführt:

Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ soll die Neugründung kleinerer Unternehmen fördern. Rechtlich ist das deutsche GmbH-Recht aber auch bei der Unternehmergesellschaft stark dem präventiven Kapitalschutz verhaftet, der bei Beginn der Tätigkeit ein ausreichendes Stammkapital erfordert.

Das angelsächsische Limited-System baut dagegen auf einem nachgelagerten Kapitalschutz auf, was einer modernen und europäischen Betrachtungsweise entspricht. Dort sind die Anforderungen an den Gründer anfangs relativ lax. Ein böses Erwachen droht dann, wenn man mit dem Vermögen der Gesellschaft schlecht umgeht.

Bei der deutschen GmbH kann es dieses böse Erwachen ebenfalls geben, doch obendrein hat man auch einen erheblich größeren Aufwand bei der Gründung. Wie bisher ist der Gang zum Notar nötig. Ein unnötiger Anachronismus.

Hier hat der Gesetzgeber eine einmalige Chance vertan. Einmalig deshalb, weil wirklich eine große Reform vonnöten war; einmalig aber auch, weil Brüssel längst an einer Europa-GmbH arbeitet, die mit den nationalen Rechtsformen konkurrieren soll.

Stattdessen haben Unternehmensgründer in Deutschland jetzt die Wahl zwischen einer nur schwach reformierten GmbH, der halbherzigen Rechtsform der Unternehmergesellschaft oder einer schlanken Limited. Der einzige Vorteil der Unternehmergesellschaft gegenüber der Limited mag derzeit die Anwendung deutschen Rechts sein. Aber auch dieser vermeintliche Vorteil wird ja nun bald europäisiert – durch die Brüsseler Pläne für eine Europa-GmbH. Auf diese Rechtsform darf man wirklich gespannt sein.

Mit freundlicher Genehmigung von

PETER FISSENEWERT

PETER FISSENEWERT ist Partner der Kanzlei Buse Heberer Fromm in Berlin

Einkaufen in den USA – Eurokurs sei Dank!

[Trigami-Review]

Einkauf in den USA

Der Euro hat in den vergangenen Wochen ein Hoch nach dem anderen markiert und der Trend hält weiter an. Inzwischen dürfte auch der letzte begriffen haben, welche Vorteile sich dadurch nutzen lassen.

Wer schon mal bei z.B. Amazon USA nach Produkten gesucht und sich dann den Preis in Euro ausgerechnet hat, dürfte nicht schlecht gestaunt haben.

Während ich diesen Beitrag schreibe, mache ich einfach mal eine Stichprobe:

Die Olympus SP-570UZ 10MP Digital Kamera kostet bei Amazon USA $429,95 , das entspricht derzeit ca. 277,94 EUR. (Zur Umrechnung Dollar nach Euro kann man übrigens direkt bei Google folgendes eingeben: „429.95 USD in EUR“, schon erscheint der Wert in Euro, das ist ganz praktisch).

Der günstigste Preis bei Amazon Deutschland liegt derzeit bei 439,99 EUR, also mehr als 160 EUR teurer als in Amerika.

Leider kann man das Produkt nicht einfach bei Amazon USA bestellen, da nicht nach Deutschland geliefert wird. Man muss eine Lieferadresse in den USA angeben, und wer kann das schon?

Dienstleister bieten USA-Adresse

Die Lösung verspricht ein Weiterleitungs-Dienstleister wie z.B. BPM-Lux. Dieser bietet seinen Kunden die Möglichkeit, Pakete direkt in den USA (und anderen Ländern) im Auftrag des Kunden entgegenzunehmen. Oder anders formuliert, der Kunde bekommt eine eigene Lieferanschrift in den USA, die er für Bestellungen nutzen kann.


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Im Einzelnen bietet BPM-Lux folgende Dienstleistungen:

  • Neutrale „letzte Meile“ Lösung kombiniert mit einem Mail Forwarding Service, also Post-Paket-Express Empfang in 6 Länder der Welt (USA, UK, Frankreich, Belgien, Deutschland, Luxembourg) mit anschliessender Weiterleitungsmöglichkeit zu weltweiten Destinationen.
  • Online Shops, die ein Retouren Management in diesen Ländern benötigen.
  • Frequent Traveller die Ihre Post online in Real Time lesen wollen.
  • Neutraler Empfang von allen Post-, Paket- und Expressdienstleistern.
  • Abgerundet durch ein cash back system, das seinen Kunden und Mitgliedern nicht nur die Empfangslösung, sondern auch cash back Einsparungen mit jedem Einkauf anbietet.

Ich habe mich jetzt bei BPM-Lux registriert und mir damit einen Account zugelegt (Tarif BPM 9). In den nächsten Tagen werde ich mal die Bestellung in den USA testen und dann hier in einem weiteren Beitrag darüber berichten, ob alles geklappt hat.

Zusätzliche Kosten?

Wenn man Waren im „nicht EU“ Ausland einkauft kommen normalerweise folgende zusätzliche Kosten auf einen zu:

  • Zoll.
  • Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %).
  • gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten).

Der Zoll ist leider sehr stark abhängig vom bestellten Produkt und für Laien nur schwer zu ermitteln. Es gibt einige Beispiele auf der Zoll Website und auch einen Zoll-Rechner. Nach meinen Recherchen müsste der Zoll für eine Digital Kamera z.B. 4,2% betragen.

Bei obigem Beispiel würde die Olympus SP-570UZ aus den USA also folgendes Kosten:

Kaufpreis 277,94 EUR + 4,2% Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer = 344,65 EUR

Man spart dann also immer noch über 95,- EUR, jedoch habe ich die Fracht hierbei noch nicht berücksichtigt.

Hmm, wie auch immer, ich habe jetzt meinen Account bei BPM-Lux und werde den ganzen Vorgang einfach mal durchspielen, indem ich mir was bei Amazon USA bestelle. Sobald ich neuere Informationen habe, berichte ich hier im Blog darüber.

Betrug beim DSF Sport Quiz …

… die Gewinnchance jemals mehr als gefühlte 1:1Mio? Ich habe keine Ahnung, aber in dieser Größenordnung muss es sich abspielen. Erstaunlich ist ja, wie man sich in diesen Schwachfug förmlich hineinziehen läßt, wenn man erst einmal versehentlich drauf gezapt hat.

Warum die Leute dort so selten mal gewinnen mag vielleicht auch an den zu erratenden Suchbegriffen liegen. Schaut euch doch mal an, was Stefan Raab dazu recherchiert hat. Ich kann nur sagen, da wird doch der Spielblitz in der Spielpfanne verrückt.

Update: Obiges Video wurde offensichtlich gesperrt, habe aber hier was passendes gefunden:

… die Gewinnchance jemals mehr als gefühlte 1:1Mio? Ich habe keine Ahnung, aber in dieser Größenordnung muss es sich abspielen. Erstaunlich ist ja, wie man sich in diesen Schwachfug förmlich hineinziehen läßt, wenn man erst einmal versehentlich drauf gezapt hat.

Warum die Leute dort so selten mal gewinnen mag vielleicht auch an den zu erratenden Suchbegriffen liegen. Schaut euch doch mal an, was Stefan Raab dazu recherchiert hat. Ich kann nur sagen, da wird doch der Spielblitz in der Spielpfanne verrückt.